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Merkblatt:
Förderung von
China-Aufenthalten für DFG-geförderte
NachwuchsgruppenleiterInnen ______________________________________________
Das Chinesisch-Deutsche Zentrum
für Wissenschaftsförderung [CDZ], eine gemeinsam
von der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der
National Natural Science Foundation of China
gegründete Förderinstitution, bietet zur weiteren
Verbesserung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit
zwischen Deutschland und China eine neue
Fördermöglichkeit für den herausragenden
wissenschaftlichen Nachwuchs an. Das neue
Förderprogramm richtet sich in seiner Pilotphase
gezielt an die aktuellen und ehemaligen
Geförderten des Emmy Noether-Programms der DFG
sowie an gleichgestellte Förderempfänger (insb.
SFB-Nachwuchsgruppenleiter). Gefördert werden
wissenschaftliche Aufenthalte zur Anbahnung oder
Durchführung von wissenschaftlichen
Kooperationsvorhaben bei einem Partner Ihrer Wahl
in China.
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1. Rahmenbedingungen für
die Förderung von wissenschaftlichen
China-Aufenthalten
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1.1
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Die
Förderung durch
das CDZ umfasst die Finanzierung von
wissenschaftlichen Aufenthalten an Instituten
chinesischer Kooperationspartner für
die Dauer von in der Regel bis zu zwei
Wochen. |
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1.2
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Darüber
hinaus trägt
das Zentrum die internationalen und inländischen
Reisekosten der Geförderten bis
zu den Aufenthaltsorten in China und zurück. |
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1.3
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Im
Rahmen des Aufenthalts sind wissenschaftliche
Besuche an in der Regel bis zu drei Standorten
in China möglich. |
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2.
Antragsverfahren und Durchführung der
Förderung
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2.1
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Eine Voraussetzung für
die Förderung Ihres China-Aufenthalts durch das
CDZ ist ein formloser Antrag, der Informationen
zu den folgenden Punkten enthält: 1. Ihre
persönlichen Daten (inkl. eines kurzen
wissenschaftlichen Lebenslaufs und einer
Publikationsliste), 2. Daten des/r chinesischen
Kooperationspartner/s (einschließlich eines
Einladungsschreibens für
Ihren Besuch) oder, wenn Sie noch keinen
konkreten Kooperationspartner haben, Ihre
Kooperationsinteressen und wissenschaftlichen
Besuchswünsche in China, 3. eine kurze
Beschreibung der wissenschaftlichen Motivation
für den Chinaaufenthalt, 4. ein detailliertes
Programm für den geplanten
Besuchsverlauf.
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2.2
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Es gibt keine festen Antragstermine.
Bitte vereinbaren Sie mit Ihrem chinesischen
Partner den Termin Ihres Chinaaufenthalts und
reichen Sie daraufhin Ihren Antrag mindestens 3
Monate vor dem geplanten Reisetermin beim CDZ
ein. Die Buchung der Flüge sowie die
Übernahme der Flugkosten (für ein Ticket in der
Economy-Klasse) werden durch das CDZ direkt mit
dessen Vertragsreisebüro, CTS Frankfurt (http://www.sinogermanscience.org.cn/de2/d4a3.htm)
abgewickelt.
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2.3
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Die Förderung
Ihres wissenschaftlichen China-Aufenthalts
erfolgt gemäß der "Fördersätze für
Forschungsaufenthalte in China, Kat. III“ des
Chinesisch-Deutschen Zentrums (s. Homepage: http://www.sinogermanscience.org.cn/de2/d4a3.htm).
Eine genaue Aufschlüsselung des Förderbudgets
wird Ihnen im Rahmen eines entsprechenden
Schreibens im Anschluss an die
Förderentscheidung zur Verfügung
gestellt.
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2.4
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Bevor oder
nachdem Sie Ihren Aufenthalt am Standort Ihres
chinesischen Partners antreten, werden Sie zu
einem Besuch im Chinesisch-Deutschen Zentrum in
Peking eingeladen. Ziel des Besuchs im CDZ ist
u.a., Sie bezüglich weiterführender
Fördermöglichkeiten für chinesisch-deutsche
Forschungskooperationen zu beraten. Bei
Zielorten außerhalb Pekings ist die Finanzierung
des hierzu notwendigen Kurzaufenthalts am CDZ in
der Förderung inbegriffen.
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2.5
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Nach
Beendigung Ihres Aufenthaltes in China erwartet
das CDZ innerhalb von zwei Monaten Ihren kurzen
Bericht zur Durchführung der Reise. Konkret
sollten Sie im Bericht auf folgende Aspekte
eingehen: 1. Informationen über den Aufenthalt
in Bezug auf Ihre wissenschaftlichen
Fragestellungen, 2. im Austausch mit Ihrem
Partner erfolgte Überlegungen für zukünftige
Kooperationen, 3. allgemeine Anmerkungen
(Eindrücke und Ergebnisse der
chinesisch-deutschen Kooperation
etc.).
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2.6
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Ebenfalls
innerhalb von zwei Monaten nach Durchführung der
Förderung bitten wir, uns eine Abrechnung der
Fördermittelverwendung entsprechend der
Fördersätze des CDZ (s. 2.3) zu übermitteln.
Diese sollte gemäß den Regeln der DFG durch
Vorlage eines von der Finanzabteilung Ihrer
Heimatinstitution (mit Dienstsiegel) bestätigten
Formulars erfolgen. Dieses Abrechnungsformular
erhalten Sie zusammen mit der Fördermitteilung
des CDZ. Berichterstattung und Abrechnung sind
Voraussetzungen für die Antragsberechtigung zu
weiteren Förderungen durch das CDZ (Beispiele
s.u.). |
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3. Möglichkeiten der
Anschlussförderung nach einem
China-Aufenthalt
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3.1
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In Folge der
Teilnahme an einem vom Chinesisch-Deutschen
Zentrum für Wissenschaftsförderung geförderten
China-Aufenthalt bieten wir Ihnen erneut die
Möglichkeit, einen nunmehr längeren
Forschungsaufenthalt bei Ihrem chinesischen
Kooperationspartner für die Fortsetzung Ihrer
wissenschaftlichen Zusammenarbeit zu beantragen.
Es können Aufenthalte von in der Regel bis zu 6
Monaten gefördert werden. Grundlage der
Förderung ist ein gemeinsames
Forschungsprojekt.
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3.2
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Neben den
anderen Förderangeboten des CDZ (s. Homepage: http://www.sinogermanscience.org.cn/de2.htm)
haben Ihr chinesischer Partner und Sie im
Anschluss an Ihren China-Aufenthalt unter
anderem die Möglichkeit, die Förderung eines
gemeinsamen Forschungsprojekts (Dauer: bis zu 3
Jahre) beim CDZ zu beantragen. Nähere
Informationen zu diesen und weiteren
Fördermöglichkeiten erfragen Sie bei Bedarf
bitte zu diesem späteren Zeitpunkt beim
Chinesisch-Deutschen Zentrum (Kontakt: Dr. Armin
Krawisch, krawisch@sinogermanscience.org.cn). |
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