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Merkblatt:

Förderung von China-Aufenthalten für DFG-geförderte NachwuchsgruppenleiterInnen
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Das Chinesisch-Deutsche Zentrum für Wissenschaftsförderung [CDZ], eine gemeinsam von der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der National Natural Science Foundation of China gegründete Förderinstitution, bietet zur weiteren Verbesserung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Deutschland und China eine neue Fördermöglichkeit für den herausragenden wissenschaftlichen Nachwuchs an.
Das neue Förderprogramm richtet sich in seiner Pilotphase gezielt an die aktuellen und ehemaligen Geförderten des Emmy Noether-Programms der DFG sowie an gleichgestellte Förderempfänger (insb. SFB-Nachwuchsgruppenleiter). Gefördert werden wissenschaftliche Aufenthalte zur Anbahnung oder Durchführung von wissenschaftlichen Kooperationsvorhaben bei einem Partner Ihrer Wahl in China.


1. Rahmenbedingungen für die Förderung von wissenschaftlichen China-Aufenthalten

1.1

Die Förderung durch das CDZ umfasst die Finanzierung von wissenschaftlichen Aufenthalten an Instituten chinesischer Kooperationspartner für die Dauer von in der Regel bis zu zwei Wochen.

1.2

Darüber hinaus trägt das Zentrum die internationalen und inländischen Reisekosten der Geförderten bis zu den Aufenthaltsorten in China und zurück.

1.3

Im Rahmen des Aufenthalts sind wissenschaftliche Besuche an in der Regel bis zu drei Standorten in China möglich.


2. Antragsverfahren und Durchführung der Förderung

2.1

Eine Voraussetzung für die Förderung Ihres China-Aufenthalts durch das CDZ ist ein formloser Antrag, der Informationen zu den folgenden Punkten enthält: 1. Ihre persönlichen Daten (inkl. eines kurzen wissenschaftlichen Lebenslaufs und einer Publikationsliste), 2. Daten des/r chinesischen Kooperationspartner/s (einschließlich eines Einladungsschreibens für Ihren Besuch) oder, wenn Sie noch keinen konkreten Kooperationspartner haben, Ihre Kooperationsinteressen und wissenschaftlichen Besuchswünsche in China, 3. eine kurze Beschreibung der wissenschaftlichen Motivation für den Chinaaufenthalt, 4. ein detailliertes Programm für den geplanten Besuchsverlauf.

2.2

Es gibt keine festen Antragstermine. Bitte vereinbaren Sie mit Ihrem chinesischen Partner den Termin Ihres Chinaaufenthalts und reichen Sie daraufhin Ihren Antrag mindestens 3 Monate vor dem geplanten Reisetermin beim CDZ ein.
Die Buchung der Flüge sowie die Übernahme der Flugkosten (für ein Ticket in der Economy-Klasse) werden durch das CDZ direkt mit dessen Vertragsreisebüro, CTS Frankfurt (http://www.sinogermanscience.org.cn/de2/d4a3.htm) abgewickelt.

2.3

Die Förderung Ihres wissenschaftlichen China-Aufenthalts erfolgt gemäß der "Fördersätze für Forschungsaufenthalte in China, Kat. III“ des Chinesisch-Deutschen Zentrums (s. Homepage: http://www.sinogermanscience.org.cn/de2/d4a3.htm). Eine genaue Aufschlüsselung des Förderbudgets wird Ihnen im Rahmen eines entsprechenden Schreibens im Anschluss an die Förderentscheidung zur Verfügung gestellt.

2.4

Bevor oder nachdem Sie Ihren Aufenthalt am Standort Ihres chinesischen Partners antreten, werden Sie zu einem Besuch im Chinesisch-Deutschen Zentrum in Peking eingeladen. Ziel des Besuchs im CDZ ist u.a., Sie bezüglich weiterführender Fördermöglichkeiten für chinesisch-deutsche Forschungskooperationen zu beraten. Bei Zielorten außerhalb Pekings ist die Finanzierung des hierzu notwendigen Kurzaufenthalts am CDZ in der Förderung inbegriffen.

2.5

Nach Beendigung Ihres Aufenthaltes in China erwartet das CDZ innerhalb von zwei Monaten Ihren kurzen Bericht zur Durchführung der Reise. Konkret sollten Sie im Bericht auf folgende Aspekte eingehen: 1. Informationen über den Aufenthalt in Bezug auf Ihre wissenschaftlichen Fragestellungen, 2. im Austausch mit Ihrem Partner erfolgte Überlegungen für zukünftige Kooperationen, 3. allgemeine Anmerkungen (Eindrücke und Ergebnisse der chinesisch-deutschen Kooperation etc.).

2.6

Ebenfalls innerhalb von zwei Monaten nach Durchführung der Förderung bitten wir, uns eine Abrechnung der Fördermittelverwendung entsprechend der Fördersätze des CDZ (s. 2.3) zu übermitteln. Diese sollte gemäß den Regeln der DFG durch Vorlage eines von der Finanzabteilung Ihrer Heimatinstitution (mit Dienstsiegel) bestätigten Formulars erfolgen. Dieses Abrechnungsformular erhalten Sie zusammen mit der Fördermitteilung des CDZ. Berichterstattung und Abrechnung sind Voraussetzungen für die Antragsberechtigung zu weiteren Förderungen durch das CDZ (Beispiele s.u.).

3. Möglichkeiten der Anschlussförderung nach einem China-Aufenthalt

3.1

In Folge der Teilnahme an einem vom Chinesisch-Deutschen Zentrum für Wissenschaftsförderung geförderten China-Aufenthalt bieten wir Ihnen erneut die Möglichkeit, einen nunmehr längeren Forschungsaufenthalt bei Ihrem chinesischen Kooperationspartner für die Fortsetzung Ihrer wissenschaftlichen Zusammenarbeit zu beantragen. Es können Aufenthalte von in der Regel bis zu 6 Monaten gefördert werden. Grundlage der Förderung ist ein gemeinsames Forschungsprojekt.

3.2

Neben den anderen Förderangeboten des CDZ (s. Homepage: http://www.sinogermanscience.org.cn/de2.htm) haben Ihr chinesischer Partner und Sie im Anschluss an Ihren China-Aufenthalt unter anderem die Möglichkeit, die Förderung eines gemeinsamen Forschungsprojekts (Dauer: bis zu 3 Jahre) beim CDZ zu beantragen. Nähere Informationen zu diesen und weiteren Fördermöglichkeiten erfragen Sie bei Bedarf bitte zu diesem späteren Zeitpunkt beim Chinesisch-Deutschen Zentrum (Kontakt: Dr. Armin Krawisch, krawisch@sinogermanscience.org.cn).


 

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