LEITFADEN ZUR
ANTRAGSTELLUNG
Allgemeine
Voraussetzungen
Förderungen
des Chinesisch-Deutschen Zentrums für
Wissenschaftsförderung dienen der Unterstützung
bilateraler Grundlagenforschung in den Natur- und
Ingenieurwissenschaften, den Lebenswissenschaften
(einschließlich der Medizin) und den
Management Sciences. Die Unterstützung
geisteswissenschaftlicher Symposien ist in
begrenztem Umfang möglich (s.u.).
Förderungen
des Zentrums sind schriftlich zu beantragen.
Über die Anträge entscheidet das Zentrum
auf der Grundlage wissenschaftlicher Gutachten,
die es in China und Deutschland von Experten
einholt.
Für
die Anträge gilt:
| |
Anträge
müssen stets gemeinsam von einem deutschen
und einem chinesischen Partner gestellt
werden.
|
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Antragsberechtigt sind deutsche
WissenschaftlerInnen, die bei der DFG
antragsberechtigt sind [1],
und chinesische WissenschaftlerInnen, die
bereits eine Bewilligung von der NSFC
erhalten haben. Bitte geben Sie im Antrag
daher die Aktenzeichen Ihrer letzten
Bewilligungen der NSFC (ggf. auch der DFG)
an.
BeiBei ausgewiesenen WissenschaftlerInnen
unter 35 Jahren kann von dieser
Antragsvoraussetzung abgesehen werden.
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Bitte
legen Sie Ihren unterschriebenen Antrag in
chinesischer und in deutscher bzw.
englischer Sprache vor (je 8 Exemplare). Wir
benötigen die Anträge zusätzlich
auch in elektronischer Form. |
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Anträge
können jederzeit eingereicht werden.
Stellen
Sie jedoch Anträge, bei denen Aktivitäten
zu einem bestimmten Termin geplant sind, spätestens
drei Monate vor diesem Termin.
|
Bitte richten Sie Ihren Antrag an:
| |
Sino-German
Center for Research Promotion |
und
senden Sie ihn per E-Mail an:
center@sinogermanscience.org.cn
Hinweise
zur Antragstellung
Vorbereitung
einer Fördermaßnahme
Die
Planung eines Symposiums, einer Kooperationsgruppe
oder eines bilateralen Forschungsprojektes, zu
dessen Antragstellung das Zentrum aufgefordert
hat, kann den Besuch eines Partners im Institut
des anderen erfordern, um Rahmenbedingungen und
Voraussetzungen der beabsichtigten Initiative
unter den Beteiligten eingehender zu diskutieren
und festzulegen. Hierfür können vom Zentrum
auf Antrag Flug- und Aufenthaltskosten für einen
Aufenthalt von bis zu zwei Wochen übernommen
werden.
Die
vorbereitende Förderung ist nur möglich,
wenn auch die geplante Kooperation vom Zentrum
unterstützt werden kann, d.h. wenn die zu den
jeweiligen Fördermaßnahmen
erforderlichen Voraussetzungen ebenfalls erfüllt
sind.
Im
Antrag muss neben den genannten Punkten die
Notwendigkeit des Besuchs und der beantragten
Kosten dokumentiert werden. Dazu sind kurz Inhalt
und Rahmen des Vorhabens, die besondere
Qualifikation der Partner und die Ziele des
Besuches innerhalb der Vorbereitung des Vorhabens
darzulegen.
Wissenschaftliche Symposien und Workshops
Gegenstand
von Symposien und Workshops ist die vertiefte
wissenschaftliche Diskussion aktueller Fragen
eines spezifischen, begrenzten Forschungsgebietes.
Ziel ist es dabei, den Anstoß für
bilaterale wissenschaftliche Kooperationsprojekte
zwischen den Teilnehmern zu geben. Das Zentrum
kann mit der Maßnahme die Teilnahme von bis
zu 40 WissenschaftlerInnen finanzieren. Die
Teilnehmerschaft sollte das gesamte Spektrum des
Forschungsstandes auf ihrem Gebiet jeweils in
ihrem Land so umfassend wie möglich repräsentieren.
Für die anreisende Seite ist grundsätzlich
eine Finanzierung von bis zu 15 Teilnehmern
vorgesehen. Wenn für die fachlichen Beratungen
die Finanzierung von einzelnen Teilnehmern auch
aus Drittländern zwingend ist, ist eine auf
einzelne Wissenschaftler begrenzte Förderung
möglich. Das Zentrum unterstützt jedoch
keine internationalen Symposien.
Symposien
müssen gemeinsam von einem chinesischen und einem
deutschen Koordinator beantragt werden. Die
Koordinatoren sind für die Organisation der
Tagung, ihre Durchführung und ihre Betreuung
verantwortlich.
Die
Koordinatoren verpflichten sich mit der Annahme
der Bewilligung, dem Chinesisch-Deutschen Zentrum
schriftlich über das Symposium und seine
Ergebnisse zu berichten.
Das Zentrum fördert in der Regel
eine Gesamttagungsdauer von 5-7 Tagen, inkl.
zweier Reisetage und eines Exkursionstages. Die Höhe
der Förderung richtet sich verbindlich nach
den Fördersätzen des Zentrums. Sie
umfasst die An- und Abreisekosten für alle
eingeladenen Teilnehmer, die Kosten für
Unterkunft und Verpflegung während des
Symposiums sowie alle erforderlichen
Organisationskosten. Für Tagungen, die im
Chinesisch-Deutschen Zentrum stattfinden, stehen
die Dienstleistungen einer Service-Gesellschaft
und ein Vertragshotel des Zentrums für die
Teilnehmer zur Verfügung.
Die Teilnahme weiterer, insbesondere
junger WissenschaftlerInnen aus nahe gelegenen
Universitäten und Forschungseinrichtungen zusätzlich
zu dem engeren Kreis der Tagungsteilnehmer wird
ausdrücklich begrüßt, ebenso die Teilnahme
von WissenschaftlerInnen aus der Industrie und
Verwaltung. Für die zusätzlichen Teilnehmer
können jedoch keine Kosten seitens des
Zentrums übernommen werden.
Form
und Inhalt des Antrags
Um
eine schnellstmögliche Entscheidung über den
Antrag zu ermöglichen, benötigen wir
unbedingt folgende Angaben:
| 2. |
Namen,
Dienstadressen (inkl. Angaben zur
Dienststellung, vollständiger
Bezeichnung des Instituts/Fachbereichs,
Telefon, Fax und E-Mail-Adressen)
|
| 3. |
Unterschriften
der Koordinatoren |
| 4. |
Datum
und Ort des Symposiums (mit kurzer Begründung,
falls das Symposium nicht im
Chinesisch-Deutschen Zentrum stattfinden
soll) |
| 5. |
Kurze
Beschreibung (5 Zeilen) der Ziele des
Symposiums zur Veröffentlichung im
Internet |
| 6. |
Wissenschaftliche
Begründung des Antrags (2-4 Seiten)
mit knapper Beschreibung des Standes der
Forschung unter besonderer Berücksichtigung
von China und Deutschland; eine kurze
Schilderung wichtiger Fragen, die in
gemeinsamen Projekten bearbeitet werden
sollen, sowie eine Darlegung der
Voraussetzungen, die die beabsichtigte
Kooperation zum gegenwärtigen Zeitpunkt
als besonders vielversprechend erscheinen
lassen.
|
| 7. |
Eine
Liste aller Teilnehmer mit Dienstadresse und
-stellung, ihren vorgesehenen Vortragstiteln
und Kurzlebenslauf der Vortragenden.
Nachmeldungen sind in zu begründenden Fällen
möglich. |
| 8. |
Ein
Programmentwurf für das Symposium mit vorläufiger
Tagesordnung und Zeitplanung der
Vortragsthemen . |
| 9. |
Eine
Aufstellung der benötigten Mittel nach
den
Fördersätzen
des Zentrums. |
Bitte
beachten Sie bei ihrer Antragstellung unbedingt
auch die allgemeinen Hinweise am Anfang dieses Leitfadens sowie
das Merkblatt
Reisekosten.
Begutachtung / Entscheidung
Über
die Anträge wird nach Grundlage einer
wissenschaftlichen Begutachtung entschieden (s.o.),
in der insbesondere die folgenden Kriterien
zugrunde gelegt werden:
| |
Wahl
des Themas – wissenschaftliche Bedeutung
des Themengebiets, geeignetes ausgewiesenes
Potenzial in China und Deutschland (nicht zu
speziell bzw. zu breit, usw.) |
| |
Auswahl
und Qualifikation der Teilnehmer |
| |
Einschätzung
der sich ergebenden Kooperationsmöglichkeiten |
| |
Angemessenheit
der dargelegten Programmgestaltung. |
Alle
Anträge werden vom Zentrum zunächst den
fachlich zuständigen Programmdirektoren der
NSFC und der DFG mit der Bitte um Benennung von
Gutachtern und Stellungnahme vorgelegt. Wenn auf
der Grundlage vorangegangener Förderungen und
Begutachtungen bereits von den Programmdirektoren
eine substanzielle Einschätzung der
Veranstaltung erfolgen kann, wird in der Regel auf
eine zusätzliche Begutachtung vor der
abschließenden Entscheidung des Zentrums
verzichtet.
Bericht
Nach
Abschluss der Veranstaltung wird um Vorlage eines
Ergebnis- und Erfahrungsberichtes der
Koordinatoren an das Chinesisch-Deutsche Zentrum
gebeten. Darin sollen Verlauf und Ergebnis der
Tagung nachvollziehbar dargestellt und dazu
Stellung genommen werden, ob und in welchem Umfang
weitergehende Forschungskooperationen aus der
Veranstaltung heraus zu erwarten sind. Dieser Teil
des Berichtes wird auch in die Internet-Präsentation
des Zentrums über die Tagung aufgenommen werden.
Bei der Gestaltung des Berichts bitten wir Sie im
übrigen, unseren Berichtsbogen zugrunde zu legen
und die Verwendung der bewilligten Mittel gegenüber
dem Zentrum zu dokumentieren.
Nachwuchsforen
Mit
den vom Zentrum unterstützten Nachwuchsforen soll
jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern
Gelegenheit gegeben werden, erfolgreiche Forscher
ihres Faches kennen zu lernen und sich in möglichst
zwangloser, aber intensiver Arbeitsatmosphäre
über Probleme, Perspektiven und Methoden ihrer
Forschungsarbeit auszutauschen.
Zu
einem Nachwuchsforum sollen in der Regel jeweils
etwa bis zu 15 junge Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler aus Deutschland und aus China
zusammen mit ausgewiesenen senior scientists
eingeladen werden. Entsprechende Anträge
sollen sinngemäß die gleichen Angaben
wie Anträge zur Förderung von Symposien
oder Workshops enthalten. Insoweit ist auf das
dort Ausgeführte zu verweisen.
Sommerschulen,
Kurzlehrgänge
Vom Zentrum geförderte Sommerschulen müssen
der Einführung junger WissenschaftlerInnen in
fortgeschrittene Techniken und Methoden ihres
Forschungsgebietes und deren Anwendung dienen. Im
Mittelpunkt stehen die wissenschaftliche
Ausbildung und die Diskussion aktueller Fragen
eines spezifischen Forschungsthemas.
Die
Sommerschulen können in China oder in
Deutschland stattfinden.
Das
Zentrum kann in der Regel die Kosten für 4-6
Vortragende aus beiden Ländern übernehmen.
Teilnehmer sind DoktorandInnen, Postdocs und
fortgeschrittene StudentInnen aus China und
Deutschland. Die Zahl der Teilnehmer richtet sich
nach den Erfordernissen und Möglichkeiten der
Sommerschule (z.B. Zahl der verfügbaren Mess- bzw.
Laborplätze). Sie sollte 40 nicht übersteigen,
wobei die anreisende Seite grundsätzlich auf
15 Teilnehmer beschränkt ist. Nach Möglichkeit
soll zusätzlich jungen WissenschaftlerInnen
aus Universitäten und Instituten am
Veranstaltungsort Gelegenheit zur Teilnahme
gegeben werden. Das Zentrum kann allerdings nur
deren Verpflegungskosten für das Mittagessen übernehmen.
Teilnehmer aus der
Industrie können nicht gefördert werden.
Eine Teilnahme auf eigene Kosten ist in Absprache
mit den Koordinatoren möglich.
Das
Zentrum möchte die Möglichkeit zur
Teilnahme an einer Sommerschule einem möglichst
großen Kreis junger WissenschaftlerInnen eröffnen
und erwartet daher, dass die Plätze in
geeigneter Weise in beiden Ländern
ausgeschrieben werden.
Die
Sommerschulen müssen von einem chinesischen und
einem deutschen Koordinator mit einem gemeinsamen
Antrag in Chinesisch und Deutsch oder Englisch
beantragt werden. Die Koordinatoren sind für die
Organisation verantwortlich. Die Koordinatoren
verpflichten sich mit der Annahme der Bewilligung
auch dazu, dem Chinesisch-Deutschen Zentrum im
Anschluss an die Sommerschule schriftlich über
den Verlauf, Ergebnisse und Besonderheiten zu
berichten.
Das
Zentrum fördert in der Regel eine Gesamtdauer
von bis zu 14 Tagen, inkl. zweier Reisetage und
eines Exkursionstages. Die Höhe der Förderung
richtet sich nach den
Fördersätzen
für Sommerschulen. Für Sommerschulen, die im
Chinesisch-Deutschen Zentrum stattfinden, stehen
die Dienstleistungen einer Service-Gesellschaft
und Gästezimmer für bis zu 15 Teilnehmer zur
Verfügung.
Form
des Antrags
Zur
Entscheidung über den Antrag benötigen wir
die folgenden Angaben:
- Thema
der Sommerschule
- Namen,
Dienstadressen (inkl. Angaben zur
Dienststellung, vollständiger Bezeichnung
des Instituts/Fachbereichs, Telefon, Fax und
E-Mail-Adressen) und Unterschriften der
Koordinatoren.
- Datum
und Ort (mit kurzer Begründung, falls das
Symposium nicht im Chinesisch-Deutschen
Zentrum stattfinden soll).
- Kurze
Beschreibung der Ziele des Symposiums zur
Veröffentlichung im Internet.
- Wissenschaftliche
Begründung des Antrags: Bedeutung des Themas
und der vorzutragenden Methoden, Stand der
Forschung in Deutschland und China,
Ausbildungsziel und Zielgruppe, erwarteter
Nutzen für die chinesisch-deutsche
Kooperation.
Angabe, welche Voraussetzungen (Geräte, Infrastruktur),
für die Sommerschule erforderlich und
vorhanden sind, geplante Teilnehmerzahl (aus
Deutschland / aus China).
- Eine
Liste der Vortragenden mit Dienstadresse und -stellung,
Kurzlebenslauf.
- Ein
detailliertes Programm der Sommerschule, aus
dem hervorgeht, wie die Teilnehmer gewonnen
werden sollen (z.B. Form der Ausschreibung).
Falls Freilandexkursionen erforderlich sind:
Bitte begründen Sie dies sorgfältig.
- Eine
Aufstellung der benötigten Mittel (in
Anlehnung an die
Fördersätze
für Sommerschulen). Sofern über Reise-
und Aufenthaltskosten hinaus auch Sachmittel
beantragt werden, bitten wir um eine
sorgfältige Begründung.
Bitte
beachten Sie darüber hinaus die allgemeinen
Hinweise
am Anfang dieses Leitfadens
sowie das Merkblatt
Reisekosten.
Begutachtung
/ Entscheidung
Die
Anträge werden im Benehmen mit den
zuständigen Programmdirektoren der
Geschäftsstellen der DFG und der NSFC auf der
Grundlage einer wissenschaftlichen Begutachtung
entschieden.
Bericht
Nach
Abschluss der Veranstaltung ist dem
Chinesisch-Deutschen Zentrum von den Koordinatoren
spätestens nach 2 Monaten ein Bericht mit
einer Bewertung der Fördermaßnahme und
ihrer Ergebnisse vorzulegen.
Chinesisch-Deutsche Kooperationsgruppen
Chinesisch-Deutsche
Kooperationsgruppen dienen der Unterstützung
einer intensiven Kooperation zu einem abgegrenzten
Thema. Sie sollen an einer begrenzten Zahl von
Standorten jeweils mehrere Arbeitsgruppen mit
komplementären Fachinteressen netzwerkartig
einbeziehen. Sie können z.B. beantragt werden,
um ein größeres gemeinsames
Forschungsprojekt und die hierfür notwendige
Basiskooperationsinfrastruktur vorzubereiten. Eine
Förderung über 3 Jahre hinaus ist
ausgeschlossen.
Gefördert
werden vorwiegend Workshops und gegenseitige
wissenschaftliche Arbeitsaufenthalte. Mittel für
Verbrauchsmaterial können in beschränktem
Umfang mit beantragt werden. Das Zentrum kann im
begründeten Bedarfsfall auch Mittel zur Unterstützung
von Publikationen, in der Regel in digitaler Form,
bewilligen.
Der
Antrag muss von je einem Wissenschaftler / einer
Wissenschaftlerin in Deutschland und in China im
Namen aller beteiligten WissenschaftlerInnen
gestellt werden. Die beiden Antragsteller sind als
Koordinatoren Empfänger einer etwaigen
Bewilligung und dem Zentrum gegenüber für die
bestimmungsgemäße Verwendung
der Mittel verantwortlich. Sie verpflichten sich
mit der Annahme der Bewilligung auch dazu, dem
Chinesisch-Deutschen Zentrum jährlich und
nach Ablauf der Förderung schriftlich in
einem Abschlussbericht über die mit der Unterstützung
erzielten Ergebnisse zu berichten.
Form
und Inhalt des Antrags
Der
Antrag ist in chinesischer und deutscher (oder
englischer) Sprache einzureichen. Er soll das
Forschungsprogramm der Kooperationsgruppe für
einen Zeitraum von bis zu drei Jahren darstellen
und daraus den finanziellen Bedarf ableiten.
Für
die Vorbereitung und Abfassung eines Antrages
sollten zunächst folgende inhaltliche Fragen
geklärt werden:
-
Worin liegt die besondere Bedeutung des
Kooperationsvorhabens, und welche
wissenschaftlichen Ziele werden verfolgt?
-
Worin liegt die spezifische Qualifikation
der beteiligten Wissenschaftler(innen)/Arbeitsgruppen
mit Bezug auf das Vorhaben? Welche Ihrer
Vorarbeiten tragen dazu bei?
-
Welcher Mehrwert wird durch die
Zusammenarbeit erwartet? In welcher Weise wird sie
gestaltet und organisiert werden?
-
Welche wesentlichen Ergebnisse werden in
dem beabsichtigten/möglichen Förderzeitraum
erwartet?
-
In welcher Weise ist geplant,
wissenschaftlichen Nachwuchs in das Vorhaben
einzubeziehen und besonders zu fördern?
-
Wie werden die Möglichkeiten der netzbasierten
Kommunikation genutzt und organisiert? Werden sie
durch andere Kommunikationsformen ergänzt/unterstützt?
-
Welche
Perspektiven gibt es für die Zusammenarbeit der
beteiligten Gruppen nach Beendigung der Förderung?
Wie werden diese eingeschätzt?
Zur Entscheidung des Antrags benötigen wir
darüber hinaus folgende Angaben:
| 1. |
Prägnant formuliertes Thema der
Kooperationsgruppe
|
| 2. |
Kurzfassung (15 Zeilen) des
Forschungsgegenstandes und der Ziele der
Kooperationsgruppe (zur Veröffentlichung
im Internet) |
| 3. |
Darstellung
des Standes der Forschung auf dem Gebiet der
geplanten Kooperationsgruppe
|
| 4. |
Vorarbeiten der an der Forschungsgruppe
beteiligten Wissenschaftler(innen) |
| 5. |
Arbeitsprogramm (mit Darstellung der Methoden und
des Vorgehens bei der Durchführung des/der
Forschungsvorhaben/s). Der erwartete
Mehrwert der chinesisch-deutschen
Kooperation soll dabei deutlich werden. |
| 6. |
Namen, Dienstadressen (inkl. Angaben zur
Dienststellung, vollständige
Bezeichnung des Instituts/Fachbereichs,
Telefon, Fax und E-Mail-Adressen) der beiden
Koordinatoren |
| 7. |
Unterschriften der beiden Koordinatoren |
| 8. |
Namen,
Dienstadressen (inkl. Angaben zur
Dienststellung, vollständiger
Bezeichnung des Instituts/Fachbereichs,
Telefon, Fax und E-Mail-Adressen) der übrigen
beteiligten Wissenschaftler(innen)
einschließlich ihrer Kurzlebensläufe
und Listen ihrer letzten fünf wichtigsten
Publikationen |
| 9. |
Festlegung
des Zeitraums, für den die Förderung
beantragt wird (maximal drei Jahre) mit
entsprechender Begründung (s.o.)
|
|
|
| 10. |
Falls mehrere Standorte im Land oder den
Ländern an der Gruppe beteiligt sind,
bitte dargelegen, wie die Kooperation
zwischen ihnen organisiert und koordiniert
werden wird.
|
|
|
| 11. |
Ein
Kostenplan, unter Beachtung der Fördersätze
des Zentrums; nach Förderjahren
gegliedert (eine aktualisierte Fassung des
Kostenplans wird zu Anfang jedes neuen Förderjahrs
erbeten.)
|
Die
Angaben zu den Punkten 3-5 und 8 können ggf
auch. nach Teilprojekten gegliedert werden.
Bitte
beachten Sie darüber hinaus die allgemeinen
Hinweise am Anfang dieses „Leitfadens“.
| Wir
raten, bereits in einer möglichst
frühen Phase der Antragsvorbereitung Kontakt
zum Chinesisch-Deutschen Zentrum für
Wissenschaftsförderung
aufzunehmen. Dies gibt Ihnen die
Gelegenheit, sich bei der
Antragstellung auftretenden Fragen
rechtzeitig beraten zu lassen und ermöglicht
es, das Vorhaben ggf. frühzeitig in
unsere Finanzplanungen aufzunehmen. |
|
Begutachtung /Entscheidung
Über
die Anträge wird nach einer
wissenschaftlichen Begutachtung entschieden. Dabei
werden insbesondere die folgenden Kriterien
zugrunde gelegt:
- Wissenschaftliche
Bedeutung und Erfolgsaussichten des/der
Forschungsvorhaben/s
- Qualifikation
der beteiligten Wissenschaftler(innen) und
Qualität der Vorarbeiten
- Erwarteter
Erfolg und Wirkung der chinesisch-deutschen
Kooperation.
Im
Einvernehmen mit den fachlich zuständigen
Programmdirektoren der NSFC und der DFG werden wir
zum Antrag entweder schriftliche Stellungnahmen chinesischer und
deutscher Gutachter einholen oder eine chinesisch-deutsche
Prüfungsgruppe einberufen. Die Förderentscheidung
durch das Zentrum erfolgt auf der Grundlage der
Begutachtung und in der Regel in Absprache mit der
Gemeinsamen Kommission.
Bericht
Nach
Abschluss der Förderung wird von den
Koordinatoren die Vorlage eines schriftlichen
Berichtes über die Arbeit der Kooperationsgruppe
und deren Ergebnisse an das Zentrum erwartet.
Dieser
soll enthalten:
|
1.
Eine Darstellung der Ausgangsfragen und der Zielsetzung
des Projekts
2.
Einen Bericht über die tatsächliche Entwicklung der
durchgeführten Arbeiten einschließlich
eventueller Abweichungen vom ursprünglichen
Konzept, ggf. wissenschaftliche Fehlschläge,
Probleme in der Projektorganisation oder der
technischen Durchführung
3.
Die Darstellung der Entwicklung der
Kooperationsbeziehungen und eine
4.
Darstellung der erreichten Ergebnisse und
Diskussionsresultate im Hinblick auf den
relevanten Forschungsstand mit möglichen
Anwendungsperspektiven, denkbaren
Folgeuntersuchungen und weiteren
Kooperationsvorstellungen und -aussichten.
5.
Eine Stellungnahme, über eventuelle wirtschaftliche
Verwertungsmöglichkeiten der Ergebnisse
des Vorhabens und eine Erklärung, ob
eine solche Verwertung erfolgt oder zu
erwarten ist. Ggf. Angaben zu Patenten,
Industriekooperationen o.ä.
6.
Eventuelle Qualifikationen des wissenschaftlichen
Nachwuchses, die im Zusammenhang mit dem
Projekt (z.B. Diplome, Promotionen,
Habilitationen usw.) erreicht wurden.
Eine
Kurzfassung des Berichtes in digitaler Form
zur Veröffentlichung in den
Internetseiten des Zentrums. |
Forschungsprojekte
Das
Chinesisch-Deutsche Zentrum kann
chinesisch-deutsche Kooperationsprojekte fördern,
soweit sie auf einer bisherigen Förderung
(z.B. Symposium, Forschungsaufenthalte usw.) durch
das Zentrum basieren.
- Bei Projektförderungen können die Kosten für
Verbrauchsmaterial, Kleingeräte sowie
Reisen und Aufenthalte übernommen werden.
Personalkosten können vom Zentrum nicht
finanziert werden. Es ist jedoch für die
deutschen Arbeitsgruppen möglich, in
demselben an das Zentrum gerichteten Antrag
Personalkosten zu beantragen. Diese würden im
Bewilligungsfall von der DFG bereitgestellt.
- Die chinesisch-deutschen Partner müssen einen gemeinsamen Antrag
in englischer Sprache vorlegen. Wir bitten
darum, den Antrag in der durch unser
Formular
vorgegebenen Form zu stellen. Die Arbeitspläne
und Budgets für die beiden Partnergruppen
sind dabei getrennt aufzuführen.
- Eine Unterstützung kann maximal bis zu drei Jahren umfassen.
Begutachtung /Entscheidung
Über
die Anträge wird vom Zentrum nach einer
wissenschaftlichen Begutachtung entschieden. Dabei
werden für die Begutachtung und Entscheidung
insbesondere folgende Kriterien zugrunde gelegt:
- Wissenschaftliche Bedeutung, Originalität und
Erfolgsaussichten der Forschungsvorhaben
- Qualifikation der beteiligten
Wissenschaftler(-innen) und Qualität der
Vorarbeiten
- Erwartete Arbeitsergebnisse der
chinesisch-deutschen Kooperation.
Im Einvernehmen mit den
fachlich zuständigen Programmdirektoren der
NSFC und der DFG werden wir zum Antrag entweder
schriftliche
Stellungnahmen chinesischer und deutscher
Gutachter einholen oder eine chinesisch-deutsche
Prüfungsgruppe einberufen. Die Förderentscheidung
durch das Zentrum erfolgt auf der Grundlage der
Begutachtung .
Abrechnung und Bericht
Der
erste Abruf der Fördermittel sollte spätestens
bis zu einem halben Jahr nach Erhalt der
Bewilligung erfolgen. Nach Abschluss der Förderung
wird von den Projektleitern die Vorlage der
Mittelabrechnung (Link auf Formular) sowie eines
unterzeichneten schriftlichen Berichtes in
elektronischer und schriftlicher Form in
englischer Sprache erwartet. Er soll den Verlauf
des Projektes wiedergeben und folgende Aspekte
ansprechen:
- Einen Bericht über die tatsächliche
Entwicklung der durchgeführten Arbeiten
einschließlich möglicher
Abweichungen vom ursprünglichen Konzept und
eventuell aufgetauchter Probleme in der
Projektorganisation oder der technischen
Durchführung.
- Eine Darstellung der Entwicklung der
Kooperationsbeziehungen im Verlauf des
Projektes und eine Darstellung der erreichten
Ergebnisse im Vergleich mit dem Stand der
Forschung. Ansätze für künftige
Kooperationen sind aufzunehmen sowie eine
Liste der aus dem Projekt entstandenen Veröffentlichungen.
- Eine Stellungnahme zu eventuellen wirtschaftlichen
Verwertungsmöglichkeiten erzielter
Ergebnisse sowie eine Erklärung, ob eine
solche Verwertung erfolgt oder zu erwarten
ist. Ggf. Angaben zu Patenten,
Industriekooperationen o.ä.
- Eventuelle Qualifikationen des wissenschaftlichen
Nachwuchses, die im Zusammenhang mit dem
Projekt (z.B. Diplome, Promotionen,
Habilitationen usw.) erreicht werden konnten.
- Wir beabsichtigen, den Bericht in elektronischer
Form auf den Internetseiten des Zentrums zu
veröffentlichen. Sollten Sie mit diesem
Vorgehen nicht einverstanden sein, erheben Sie
bitte Einspruch.
Publikationsförderung
Auf
Antrag können für gemeinsame
wissenschaftliche Veröffentlichungen
chinesischer und deutscher Autoren, die im
Zusammenhang mit einer Fördermaßnahme
des Zentrums stehen, die Kosten der Veröffentlichung
übernommen werden.
Die
Förderung des Zentrums ist von den
verantwortlichen Herausgebern der Publikation aus
China und Deutschland zu beantragen. Das Zentrum
geht in der Regel von der elektronischen
Publikationsform aus, die auf der Webseite des
Zentrums erfolgt oder aber mit ihr verlinkt ist.
Nur in besonders begründeten Ausnahmefällen
kann eine konventionelle Druckpublikation gefördert
werden. Dazu ist die Notwendigkeit der beantragten
Drucklegung ausführlich darzulegen und
insbesondere zu der Frage Stellung zu nehmen,
warum eine kostengünstigere netzbasierte
Publikation nicht ausreichend ist. Autoren, Inhalt,
Auflage und Zielgruppe der Publikation sind im
Antrag zu spezifizieren.
Bitte
legen Sie Ihren Antrag unbedingt vor Abschluss des
Verlagsvertrags vor. Eine nachträgliche Förderung
ist nicht möglich. Bei einer Veröffentlichung
im Druck erfolgt diese in der Regel im
Vertragsverlag des Zentrums (Science Press,
Beijing).
Gästezimmer
des Zentrums
Die
Gästezimmer des Zentrums stehen allen
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zur Verfügung,
die sich zur Vorbereitung und zur Durchführung
von Maßnahmen der deutsch-chinesischen
Wissenschaftskooperation im Bereich der
Grundlagenforschung in Beijing aufhalten. Bei der
Vergabe haben diejenigen Wissenschaftler Priorität,
deren Vorhaben vom Zentrum, der DFG oder der NSFC
gefördert werden. Angehörige von
Wissenschaftsorganisationen mit Sitz außerhalb
von Beijing können die Zimmer für die Zeit
ebenfalls nutzen, für die sie sich in
Angelegenheiten der deutsch-chinesischen
Wissenschaftskooperation dienstlich in Beijing
aufhalten.
Die
Nutzung der Zimmer entspricht durch eingesparte
Eigenaufwendungen einer finanziellen Unterstützung
durch das Chinesisch-Deutsche Zentrum für
Wissenschaftsförderung. Sie ist daher auf
entsprechendem Formblatt schriftlich zu beantragen.
Das Anschreiben muss eine kurze Begründung
enthalten, die auf die oben genannten Kriterien
eingeht. Darüber hinaus müssen Angaben zur
Person sowie zum geplanten Zeitraum der Nutzung
gemacht werden. Antragsformular
Die
Unterbringung in den Gästezimmern ist für
die Gäste kostenfrei. Nebenkosten (persönliche
Wäsche, Ferngespräche, etc.) werden zum
Selbstkostenpreis berechnet. Die Nutzung der Gästezimmer
soll im Einzelfall zwei Monate nicht überschreiten.
Orientierung in der unmittelbaren Umgebung des Zentrums
|