<%@LANGUAGE="VBSCRIPT" CODEPAGE="936"%> 中德科学中心
 
 

LEITFADEN ZUR ANTRAGSTELLUNG

 

Allgemeine Voraussetzungen

Förderungen des Chinesisch-Deutschen Zentrums für Wissenschaftsförderung dienen der Unterstützung bilateraler Grundlagenforschung in den Natur- und Ingenieurwissenschaften, den Lebenswissenschaften (einschließlich der Medizin) und den Management Sciences. Die Unterstützung geisteswissenschaftlicher Symposien ist in begrenztem Umfang möglich (s.u.).

Förderungen des Zentrums sind schriftlich zu beantragen. Über die Anträge entscheidet das Zentrum auf der Grundlage wissenschaftlicher Gutachten, die es in China und Deutschland von Experten einholt.

Für die Anträge gilt: 

•  Anträge müssen stets gemeinsam von einem deutschen und einem chinesischen Partner gestellt werden.
• 

Antragsberechtigt sind deutsche WissenschaftlerInnen, die bei der DFG antragsberechtigt sind [1], und chinesische WissenschaftlerInnen, die bereits eine Bewilligung von der NSFC erhalten haben. Bitte geben Sie im Antrag daher die Aktenzeichen Ihrer letzten Bewilligungen der NSFC (ggf. auch der DFG) an.

BeiBei ausgewiesenen WissenschaftlerInnen unter 35 Jahren kann von dieser Antragsvoraussetzung abgesehen werden.

Bitte legen Sie Ihren unterschriebenen Antrag in chinesischer und in deutscher bzw. englischer Sprache vor (je 8 Exemplare). Wir benötigen die Anträge zusätzlich auch in elektronischer Form.
Anträge können jederzeit eingereicht werden.

Stellen Sie jedoch Anträge, bei denen Aktivitäten zu einem bestimmten Termin geplant sind, spätestens drei Monate vor diesem Termin.

 

Bitte richten Sie Ihren Antrag an:

  Sino-German Center for Research Promotion
  Shuangqing Lu 83
  Beijing 100085
  PR China

und senden Sie ihn per E-Mail an:
center@sinogermanscience.org.cn

 

Hinweise zur Antragstellung

Vorbereitung einer Fördermaßnahme

Die Planung eines Symposiums, einer Kooperationsgruppe oder eines bilateralen Forschungsprojektes, zu dessen Antragstellung das Zentrum aufgefordert hat, kann den Besuch eines Partners im Institut des anderen erfordern, um Rahmenbedingungen und Voraussetzungen der beabsichtigten Initiative unter den Beteiligten eingehender zu diskutieren und festzulegen. Hierfür können vom Zentrum auf Antrag Flug- und Aufenthaltskosten für einen Aufenthalt von bis zu zwei Wochen übernommen werden.

Die vorbereitende Förderung ist nur möglich, wenn auch die geplante Kooperation vom Zentrum unterstützt werden kann, d.h. wenn die zu den jeweiligen Fördermaßnahmen erforderlichen Voraussetzungen ebenfalls erfüllt sind.

Im Antrag muss neben den genannten Punkten die Notwendigkeit des Besuchs und der beantragten Kosten dokumentiert werden. Dazu sind kurz Inhalt und Rahmen des Vorhabens, die besondere Qualifikation der Partner und die Ziele des Besuches innerhalb der Vorbereitung des Vorhabens darzulegen. 

 

Wissenschaftliche Symposien und Workshops

Gegenstand von Symposien und Workshops ist die vertiefte wissenschaftliche Diskussion aktueller Fragen eines spezifischen, begrenzten Forschungsgebietes. Ziel ist es dabei, den Anstoß für bilaterale wissenschaftliche Kooperationsprojekte zwischen den Teilnehmern zu geben. Das Zentrum kann mit der Maßnahme die Teilnahme von bis zu 40 WissenschaftlerInnen finanzieren. Die Teilnehmerschaft sollte das gesamte Spektrum des Forschungsstandes auf ihrem Gebiet jeweils in ihrem Land so umfassend wie möglich repräsentieren. Für die anreisende Seite ist grundsätzlich eine Finanzierung von bis zu 15 Teilnehmern vorgesehen. Wenn für die fachlichen Beratungen die Finanzierung von einzelnen Teilnehmern auch aus Drittländern zwingend ist, ist eine auf einzelne Wissenschaftler begrenzte Förderung möglich. Das Zentrum unterstützt jedoch keine internationalen Symposien. 

Symposien müssen gemeinsam von einem chinesischen und einem deutschen Koordinator beantragt werden. Die Koordinatoren sind für die Organisation der Tagung, ihre Durchführung und ihre Betreuung verantwortlich.

Die Koordinatoren verpflichten sich mit der Annahme der Bewilligung, dem Chinesisch-Deutschen Zentrum schriftlich über das Symposium und seine Ergebnisse zu berichten.

Das Zentrum fördert in der Regel eine Gesamttagungsdauer von 5-7 Tagen, inkl. zweier Reisetage und eines Exkursionstages. Die Höhe der Förderung richtet sich verbindlich nach den Fördersätzen des Zentrums. Sie umfasst die An- und Abreisekosten für alle eingeladenen Teilnehmer, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung während des Symposiums sowie alle erforderlichen Organisationskosten. Für Tagungen, die im Chinesisch-Deutschen Zentrum stattfinden, stehen die Dienstleistungen einer Service-Gesellschaft und ein Vertragshotel des Zentrums für die Teilnehmer zur Verfügung.

Die Teilnahme weiterer, insbesondere junger WissenschaftlerInnen aus nahe gelegenen Universitäten und Forschungseinrichtungen zusätzlich zu dem engeren Kreis der Tagungsteilnehmer wird ausdrücklich begrüßt, ebenso die Teilnahme von WissenschaftlerInnen aus der Industrie und Verwaltung. Für die zusätzlichen Teilnehmer können jedoch keine Kosten seitens des Zentrums übernommen werden.

 

 

Form und Inhalt des Antrags

Um eine schnellstmögliche Entscheidung über den Antrag zu ermöglichen, benötigen wir unbedingt folgende Angaben:

1. Thema des Symposiums
2. Namen, Dienstadressen (inkl. Angaben zur Dienststellung, vollständiger Bezeichnung des Instituts/Fachbereichs, Telefon, Fax und E-Mail-Adressen) 
3. Unterschriften der Koordinatoren
4. Datum und Ort des Symposiums (mit kurzer Begründung, falls das Symposium nicht im Chinesisch-Deutschen Zentrum stattfinden soll)
5. Kurze Beschreibung (5 Zeilen) der Ziele des Symposiums zur Veröffentlichung im Internet
6. Wissenschaftliche Begründung des Antrags (2-4 Seiten) mit knapper Beschreibung des Standes der Forschung unter besonderer Berücksichtigung von China und Deutschland; eine kurze Schilderung wichtiger Fragen, die in gemeinsamen Projekten bearbeitet werden sollen, sowie eine Darlegung der Voraussetzungen, die die beabsichtigte Kooperation zum gegenwärtigen Zeitpunkt als besonders vielversprechend erscheinen lassen.
7. Eine Liste aller Teilnehmer mit Dienstadresse und -stellung, ihren vorgesehenen Vortragstiteln und Kurzlebenslauf der Vortragenden. Nachmeldungen sind in zu begründenden Fällen möglich.
8. Ein Programmentwurf für das Symposium mit vorläufiger Tagesordnung und Zeitplanung der Vortragsthemen .
9. Eine Aufstellung der benötigten Mittel nach den Fördersätzen des Zentrums.

 

Bitte beachten Sie bei ihrer Antragstellung unbedingt auch die allgemeinen Hinweise am Anfang dieses Leitfadens sowie das Merkblatt Reisekosten.

Begutachtung / Entscheidung

Über die Anträge wird nach Grundlage einer wissenschaftlichen Begutachtung entschieden (s.o.), in der insbesondere die folgenden Kriterien zugrunde gelegt werden:

•  Wahl des Themas – wissenschaftliche Bedeutung des Themengebiets, geeignetes ausgewiesenes Potenzial in China und Deutschland (nicht zu speziell bzw. zu breit, usw.)
•  Auswahl und Qualifikation der Teilnehmer
•  Einschätzung der sich ergebenden Kooperationsmöglichkeiten
•  Angemessenheit der dargelegten Programmgestaltung.

Alle Anträge werden vom Zentrum zunächst den fachlich zuständigen Programmdirektoren der NSFC und der DFG mit der Bitte um Benennung von Gutachtern und Stellungnahme vorgelegt. Wenn auf der Grundlage vorangegangener Förderungen und Begutachtungen bereits von den Programmdirektoren eine substanzielle Einschätzung der Veranstaltung erfolgen kann, wird in der Regel auf eine zusätzliche Begutachtung vor der abschließenden Entscheidung des Zentrums verzichtet.

Bericht

Nach Abschluss der Veranstaltung wird um Vorlage eines Ergebnis- und Erfahrungsberichtes der Koordinatoren an das Chinesisch-Deutsche Zentrum gebeten. Darin sollen Verlauf und Ergebnis der Tagung nachvollziehbar dargestellt und dazu Stellung genommen werden, ob und in welchem Umfang weitergehende Forschungskooperationen aus der Veranstaltung heraus zu erwarten sind. Dieser Teil des Berichtes wird auch in die Internet-Präsentation des Zentrums über die Tagung aufgenommen werden. Bei der Gestaltung des Berichts bitten wir Sie im übrigen, unseren Berichtsbogen zugrunde zu legen und die Verwendung der bewilligten Mittel gegenüber dem Zentrum zu dokumentieren.

 

Nachwuchsforen

 

Mit den vom Zentrum unterstützten Nachwuchsforen soll jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern Gelegenheit gegeben werden, erfolgreiche Forscher ihres Faches kennen zu lernen und sich in möglichst zwangloser, aber intensiver Arbeitsatmosphäre über Probleme, Perspektiven und Methoden ihrer Forschungsarbeit auszutauschen.

Zu einem Nachwuchsforum sollen in der Regel jeweils etwa bis zu 15 junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Deutschland und aus China zusammen mit ausgewiesenen senior scientists eingeladen werden. Entsprechende Anträge sollen sinngemäß die gleichen Angaben wie Anträge zur Förderung von Symposien oder Workshops enthalten. Insoweit ist auf das dort Ausgeführte zu verweisen.

 

 

Sommerschulen, Kurzlehrgänge

Vom Zentrum geförderte Sommerschulen müssen der Einführung junger WissenschaftlerInnen in fortgeschrittene Techniken und Methoden ihres Forschungsgebietes und deren Anwendung dienen. Im Mittelpunkt stehen die wissenschaftliche Ausbildung und die Diskussion aktueller Fragen eines spezifischen Forschungsthemas.

Die Sommerschulen können in China oder in Deutschland stattfinden.

Das Zentrum kann in der Regel die Kosten für 4-6 Vortragende aus beiden Ländern übernehmen. Teilnehmer sind DoktorandInnen, Postdocs und fortgeschrittene StudentInnen aus China und Deutschland. Die Zahl der Teilnehmer richtet sich nach den Erfordernissen und Möglichkeiten der Sommerschule (z.B. Zahl der verfügbaren Mess- bzw. Laborplätze). Sie sollte 40 nicht übersteigen, wobei die anreisende Seite grundsätzlich auf 15 Teilnehmer beschränkt ist. Nach Möglichkeit soll zusätzlich jungen WissenschaftlerInnen aus Universitäten und Instituten am Veranstaltungsort Gelegenheit zur Teilnahme gegeben werden. Das Zentrum kann allerdings nur deren Verpflegungskosten für das Mittagessen übernehmen. Teilnehmer aus der Industrie können nicht gefördert werden. Eine Teilnahme auf eigene Kosten ist in Absprache mit den Koordinatoren möglich.

Das Zentrum möchte die Möglichkeit zur Teilnahme an einer Sommerschule einem möglichst großen Kreis junger WissenschaftlerInnen eröffnen und erwartet daher, dass die Plätze in geeigneter Weise in beiden Ländern ausgeschrieben werden.

Die Sommerschulen müssen von einem chinesischen und einem deutschen Koordinator mit einem gemeinsamen Antrag in Chinesisch und Deutsch oder Englisch beantragt werden. Die Koordinatoren sind für die Organisation verantwortlich. Die Koordinatoren verpflichten sich mit der Annahme der Bewilligung auch dazu, dem Chinesisch-Deutschen Zentrum im Anschluss an die Sommerschule schriftlich über den Verlauf, Ergebnisse und Besonderheiten zu berichten.

Das Zentrum fördert in der Regel eine Gesamtdauer von bis zu 14 Tagen, inkl. zweier Reisetage und eines Exkursionstages. Die Höhe der Förderung richtet sich nach den Fördersätzen für Sommerschulen. Für Sommerschulen, die im Chinesisch-Deutschen Zentrum stattfinden, stehen die Dienstleistungen einer Service-Gesellschaft und Gästezimmer für bis zu 15 Teilnehmer zur Verfügung.

 

Form des Antrags

Zur Entscheidung über den Antrag benötigen wir die folgenden Angaben:

  1. Thema der Sommerschule
  1. Namen, Dienstadressen (inkl. Angaben zur Dienststellung, vollständiger Bezeichnung des Instituts/Fachbereichs, Telefon, Fax und E-Mail-Adressen) und Unterschriften der Koordinatoren.
  1. Datum und Ort (mit kurzer Begründung, falls das Symposium nicht im Chinesisch-Deutschen Zentrum stattfinden soll).
  1. Kurze Beschreibung der Ziele des Symposiums zur Veröffentlichung im Internet.
  1. Wissenschaftliche Begründung des Antrags: Bedeutung des Themas und der vorzutragenden Methoden, Stand der Forschung in Deutschland und China, Ausbildungsziel und Zielgruppe, erwarteter Nutzen für die chinesisch-deutsche Kooperation.

Angabe, welche Voraussetzungen (Geräte, Infrastruktur), für die Sommerschule erforderlich und vorhanden sind, geplante Teilnehmerzahl (aus Deutschland / aus China).

  1. Eine Liste der Vortragenden mit Dienstadresse und -stellung, Kurzlebenslauf.
  1. Ein detailliertes Programm der Sommerschule, aus dem hervorgeht, wie die Teilnehmer gewonnen werden sollen (z.B. Form der Ausschreibung). Falls Freilandexkursionen erforderlich sind: Bitte begründen Sie dies sorgfältig.
  1. Eine Aufstellung der benötigten Mittel (in Anlehnung an die Fördersätze für Sommerschulen). Sofern über Reise- und Aufenthaltskosten hinaus auch Sachmittel beantragt werden, bitten wir um eine sorgfältige Begründung.

 

Bitte beachten Sie darüber hinaus die allgemeinen Hinweise am Anfang dieses Leitfadens sowie das Merkblatt Reisekosten.

 

 

Begutachtung / Entscheidung

 

Die Anträge werden im Benehmen mit den zuständigen Programmdirektoren der Geschäftsstellen der DFG und der NSFC auf der Grundlage einer wissenschaftlichen Begutachtung entschieden.

 

Bericht

 

Nach Abschluss der Veranstaltung ist dem Chinesisch-Deutschen Zentrum von den Koordinatoren spätestens nach 2 Monaten ein Bericht mit einer Bewertung der Fördermaßnahme und ihrer Ergebnisse vorzulegen.

 

Chinesisch-Deutsche Kooperationsgruppen

Chinesisch-Deutsche Kooperationsgruppen dienen der Unterstützung einer intensiven Kooperation zu einem abgegrenzten Thema. Sie sollen an einer begrenzten Zahl von Standorten jeweils mehrere Arbeitsgruppen mit komplementären Fachinteressen netzwerkartig einbeziehen. Sie können z.B. beantragt werden, um ein größeres gemeinsames Forschungsprojekt und die hierfür notwendige Basiskooperationsinfrastruktur vorzubereiten. Eine Förderung über 3 Jahre hinaus ist ausgeschlossen.

Gefördert werden vorwiegend Workshops und gegenseitige wissenschaftliche Arbeitsaufenthalte. Mittel für Verbrauchsmaterial können in beschränktem Umfang mit beantragt werden. Das Zentrum kann im begründeten Bedarfsfall auch Mittel zur Unterstützung von Publikationen, in der Regel in digitaler Form, bewilligen.

Der Antrag muss von je einem Wissenschaftler / einer Wissenschaftlerin in Deutschland und in China im Namen aller beteiligten WissenschaftlerInnen gestellt werden. Die beiden Antragsteller sind als Koordinatoren Empfänger einer etwaigen Bewilligung und dem Zentrum gegenüber für die bestim­mungs­gemäße Verwendung der Mittel verantwortlich. Sie verpflichten sich mit der Annahme der Bewilligung auch dazu, dem Chinesisch-Deutschen Zentrum jährlich und nach Ablauf der Förderung schriftlich in einem Abschlussbericht über die mit der Unterstützung erzielten Ergebnisse zu berichten.

 

Form und Inhalt des Antrags

Der Antrag ist in chinesischer und deutscher (oder englischer) Sprache einzureichen. Er soll das Forschungsprogramm der Kooperationsgruppe für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren darstellen und daraus den finanziellen Bedarf ableiten.

Für die Vorbereitung und Abfassung eines Antrages sollten zunächst folgende inhaltliche Fragen geklärt werden:

  1. Worin liegt die besondere Bedeutung des Kooperationsvorhabens, und welche wissenschaftlichen Ziele werden verfolgt?

  2. Worin liegt die spezifische Qualifikation der beteiligten Wissenschaftler(innen)/Arbeitsgruppen mit Bezug auf das Vorhaben? Welche Ihrer Vorarbeiten tragen dazu bei?

  3. Welcher Mehrwert wird durch die Zusammenarbeit erwartet? In welcher Weise wird sie gestaltet und organisiert werden?

  4. Welche wesentlichen Ergebnisse werden in dem beabsichtigten/möglichen Förderzeitraum erwartet?

  5. In welcher Weise ist geplant, wissenschaftlichen Nachwuchs in das Vorhaben einzubeziehen und besonders zu fördern?

  6. Wie werden die Möglichkeiten der netzbasierten Kommunikation genutzt und organisiert? Werden sie durch andere Kommunikationsformen ergänzt/unterstützt?

  7. Welche Perspektiven gibt es für die Zusammenarbeit der beteiligten Gruppen nach Beendigung der Förderung? Wie werden diese eingeschätzt?

 

Zur Entscheidung des Antrags benötigen wir darüber hinaus folgende Angaben:

1. Prägnant formuliertes Thema der Kooperationsgruppe
 
2. Kurzfassung (15 Zeilen) des Forschungsgegenstandes und der Ziele der Kooperationsgruppe (zur Veröffentlichung im Internet)
 
3. Darstellung des Standes der Forschung auf dem Gebiet der geplanten Kooperationsgruppe
 
4. Vorarbeiten der an der Forschungsgruppe beteiligten Wissenschaftler(innen)
 
5. Arbeitsprogramm (mit Darstellung der Methoden und des Vorgehens bei der Durchführung des/der Forschungsvorhaben/s). Der erwartete Mehrwert der chinesisch-deutschen Kooperation soll dabei deutlich werden.
 
6. Namen, Dienstadressen (inkl. Angaben zur Dienststellung, vollständige Bezeichnung des Instituts/Fachbereichs, Telefon, Fax und E-Mail-Adressen) der beiden Koordinatoren
 
7. Unterschriften der beiden Koordinatoren
 
8. Namen, Dienstadressen (inkl. Angaben zur Dienststellung, vollständiger Bezeichnung des Instituts/Fachbereichs, Telefon, Fax und E-Mail-Adressen) der übrigen beteiligten Wissenschaftler(innen) einschließlich ihrer Kurzlebensläufe und Listen ihrer letzten fünf wichtigsten Publikationen
 
9. Festlegung des Zeitraums, für den die Förderung beantragt wird (maximal drei Jahre) mit entsprechender Begründung (s.o.)
10. Falls mehrere Standorte im Land oder den Ländern an der Gruppe beteiligt sind, bitte dargelegen, wie die Kooperation zwischen ihnen organisiert und koordiniert werden wird.
11. Ein Kostenplan, unter Beachtung der Fördersätze des Zentrums; nach Förderjahren gegliedert (eine aktualisierte Fassung des Kostenplans wird zu Anfang jedes neuen Förderjahrs erbeten.)

Die Angaben zu den Punkten 3-5 und 8 können ggf auch. nach Teilprojekten gegliedert werden.

Bitte beachten Sie darüber hinaus die allgemeinen Hinweise am Anfang dieses „Leitfadens“.

 

Wir raten, bereits in einer möglichst frühen Phase der Antragsvorbereitung Kontakt zum Chinesisch-Deutschen Zentrum für Wissenschaftsförderung aufzunehmen. Dies gibt Ihnen die Gelegenheit, sich bei der Antragstellung auftretenden Fragen rechtzeitig beraten zu lassen und ermöglicht es, das Vorhaben ggf. frühzeitig in unsere Finanzplanungen aufzunehmen.

Begutachtung /Entscheidung

Über die Anträge wird nach einer wissenschaftlichen Begutachtung entschieden. Dabei werden insbesondere die folgenden Kriterien zugrunde gelegt:

 

  • Wissenschaftliche Bedeutung und Erfolgsaussichten des/der Forschungsvorhaben/s
  • Qualifikation der beteiligten Wissenschaftler(innen) und Qualität der Vorarbeiten
  • Erwarteter Erfolg und Wirkung der chinesisch-deutschen Kooperation.

 

Im Einvernehmen mit den fachlich zuständigen Programmdirektoren der NSFC und der DFG werden wir zum Antrag entweder schriftliche Stellungnahmen chinesischer und deutscher Gutachter einholen oder eine chinesisch-deutsche Prüfungsgruppe einberufen. Die Förderentscheidung durch das Zentrum erfolgt auf der Grundlage der Begutachtung und in der Regel in Absprache mit der Gemeinsamen Kommission.

 

Bericht

Nach Abschluss der Förderung wird von den Koordinatoren die Vorlage eines schriftlichen Berichtes über die Arbeit der Kooperationsgruppe und deren Ergebnisse an das Zentrum erwartet.

Dieser soll enthalten:

 

1.      Eine Darstellung der Ausgangsfragen und der Zielsetzung des Projekts

2.      Einen Bericht über die tatsächliche Entwicklung der durchgeführten Arbeiten einschließlich eventueller Abweichungen vom ursprünglichen Konzept, ggf. wissenschaftliche Fehlschläge, Probleme in der Projektorganisation oder der technischen Durchführung

3.      Die Darstellung der Entwicklung der Kooperationsbeziehungen und eine

4.      Darstellung der erreichten Ergebnisse und Diskussionsresultate im Hinblick auf den relevanten Forschungsstand mit möglichen Anwendungsperspektiven, denkbaren Folgeuntersuchungen und weiteren Kooperationsvorstellungen und -aussichten.

5.      Eine Stellungnahme, über eventuelle wirtschaftliche Verwertungsmöglichkeiten der Ergebnisse des Vorhabens und eine Erklärung, ob eine solche Verwertung erfolgt oder zu erwarten ist. Ggf. Angaben zu Patenten, Industriekooperationen o.ä.

6.      Eventuelle Qualifikationen des wissenschaftlichen Nachwuchses, die im Zusammenhang mit dem Projekt (z.B. Diplome, Promotionen, Habilitationen usw.) erreicht wurden.

Eine Kurzfassung des Berichtes in digitaler Form zur Veröffentlichung in den Internetseiten des Zentrums.

 

Forschungsprojekte

Das Chinesisch-Deutsche Zentrum kann chinesisch-deutsche Kooperationsprojekte fördern, soweit sie auf einer bisherigen Förderung (z.B. Symposium, Forschungsaufenthalte usw.) durch das Zentrum basieren.  

  • Bei Projektförderungen können die Kosten für Verbrauchsmaterial, Kleingeräte sowie Reisen und Aufenthalte übernommen werden. Personalkosten können vom Zentrum nicht finanziert werden. Es ist jedoch für die deutschen Arbeitsgruppen möglich, in demselben an das Zentrum gerichteten Antrag Personalkosten zu beantragen. Diese würden im Bewilligungsfall von der DFG bereitgestellt.
  • Die chinesisch-deutschen Partner müssen einen gemeinsamen Antrag in englischer Sprache vorlegen. Wir bitten darum, den Antrag in der durch unser Formular vorgegebenen Form zu stellen. Die Arbeitspläne und Budgets für die beiden Partnergruppen sind dabei getrennt aufzuführen. 
  • Eine Unterstützung kann maximal bis zu drei Jahren umfassen.

 

Begutachtung /Entscheidung

Über die Anträge wird vom Zentrum nach einer wissenschaftlichen Begutachtung entschieden. Dabei werden für die Begutachtung und Entscheidung insbesondere folgende Kriterien zugrunde gelegt:

  • Wissenschaftliche Bedeutung, Originalität und Erfolgsaussichten der Forschungsvorhaben
  • Qualifikation der beteiligten Wissenschaftler(-innen) und Qualität der Vorarbeiten
  • Erwartete Arbeitsergebnisse der chinesisch-deutschen Kooperation.

Im Einvernehmen mit den fachlich zuständigen Programmdirektoren der NSFC und der DFG werden wir zum Antrag entweder schriftliche Stellungnahmen chinesischer und deutscher Gutachter einholen oder eine chinesisch-deutsche Prüfungsgruppe einberufen. Die Förderentscheidung durch das Zentrum erfolgt auf der Grundlage der Begutachtung .

Abrechnung und Bericht

Der erste Abruf der Fördermittel sollte spätestens bis zu einem halben Jahr nach Erhalt der Bewilligung erfolgen. Nach Abschluss der Förderung wird von den Projektleitern die Vorlage der Mittelabrechnung (Link auf Formular) sowie eines unterzeichneten schriftlichen Berichtes in elektronischer und schriftlicher Form in englischer Sprache erwartet. Er soll den Verlauf des Projektes wiedergeben und folgende Aspekte ansprechen:

  1. Einen Bericht über die tatsächliche Entwicklung der durchgeführten Arbeiten einschließlich möglicher Abweichungen vom ursprünglichen Konzept und eventuell aufgetauchter Probleme in der Projektorganisation oder der technischen Durchführung.
  2. Eine Darstellung der Entwicklung der Kooperationsbeziehungen im Verlauf des Projektes und eine Darstellung der erreichten Ergebnisse im Vergleich mit dem Stand der Forschung. Ansätze für künftige Kooperationen sind aufzunehmen sowie eine Liste der aus dem Projekt entstandenen Veröffentlichungen.
  3. Eine Stellungnahme zu eventuellen wirtschaftlichen Verwertungsmöglichkeiten erzielter Ergebnisse sowie eine Erklärung, ob eine solche Verwertung erfolgt oder zu erwarten ist. Ggf. Angaben zu Patenten, Industriekooperationen o.ä.
  4. Eventuelle Qualifikationen des wissenschaftlichen Nachwuchses, die im Zusammenhang mit dem Projekt (z.B. Diplome, Promotionen, Habilitationen usw.) erreicht werden konnten.
  5. Wir beabsichtigen, den Bericht in elektronischer Form auf den Internetseiten des Zentrums zu veröffentlichen. Sollten Sie mit diesem Vorgehen nicht einverstanden sein, erheben Sie bitte Einspruch.

Publikationsförderung 

Auf Antrag können für gemeinsame wissenschaftliche Veröffentlichungen chinesischer und deutscher Autoren, die im Zusammenhang mit einer Fördermaßnahme des Zentrums stehen, die Kosten der Veröffentlichung übernommen werden.

Die Förderung des Zentrums ist von den verantwortlichen Herausgebern der Publikation aus China und Deutschland zu beantragen. Das Zentrum geht in der Regel von der elektronischen Publikationsform aus, die auf der Webseite des Zentrums erfolgt oder aber mit ihr verlinkt ist. Nur in besonders begründeten Ausnahmefällen kann eine konventionelle Druckpublikation gefördert werden. Dazu ist die Notwendigkeit der beantragten Drucklegung ausführlich darzulegen und insbesondere zu der Frage Stellung zu nehmen, warum eine kostengünstigere netzbasierte Publikation nicht ausreichend ist. Autoren, Inhalt, Auflage und Zielgruppe der Publikation sind im Antrag zu spezifizieren.

Bitte legen Sie Ihren Antrag unbedingt vor Abschluss des Verlagsvertrags vor. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich. Bei einer Veröffentlichung im Druck erfolgt diese in der Regel im Vertragsverlag des Zentrums (Science Press, Beijing).

 

Gästezimmer des Zentrums

Die Gästezimmer des Zentrums stehen allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zur Verfügung, die sich zur Vorbereitung und zur Durchführung von Maßnahmen der deutsch-chinesischen Wissenschaftskooperation im Bereich der Grundlagenforschung in Beijing aufhalten. Bei der Vergabe haben diejenigen Wissenschaftler Priorität, deren Vorhaben vom Zentrum, der DFG oder der NSFC gefördert werden. Angehörige von Wissenschaftsorganisationen mit Sitz außerhalb von Beijing können die Zimmer für die Zeit ebenfalls nutzen, für die sie sich in Angelegenheiten der deutsch-chin­esischen Wissenschaftskooperation dienstlich in Beijing aufhalten.

Die Nutzung der Zimmer entspricht durch eingesparte Eigenaufwendungen einer finanziellen Unterstützung durch das Chinesisch-Deutsche Zentrum für Wissenschaftsförderung. Sie ist daher auf entsprechendem Formblatt schriftlich zu beantragen. Das Anschreiben muss eine kurze Begründung enthalten, die auf die oben genannten Kriterien eingeht. Darüber hinaus müssen Angaben zur Person sowie zum geplanten Zeitraum der Nutzung gemacht werden. Antragsformular

Die Unterbringung in den Gästezimmern ist für die Gäste kostenfrei. Nebenkosten (persönliche Wäsche, Ferngespräche, etc.) werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Die Nutzung der Gästezimmer soll im Einzelfall zwei Monate nicht überschreiten.
Orientierung in der unmittelbaren Umgebung des Zentrums

 


 

[1] Antragsberechtigt bei der DFG sind grundsätzlich alle WissenschaftlerInnen in der Bundesrepublik Deutschland, die an einer deutschen wissenschaftlichen Einrichtung beschäftigt sind, sowie alle WissenschaftlerInnen, die an einer deutschen